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   BVerwG, 01.07.1991 - 5 B 89.91   

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https://dejure.org/1991,7494
BVerwG, 01.07.1991 - 5 B 89.91 (https://dejure.org/1991,7494)
BVerwG, Entscheidung vom 01.07.1991 - 5 B 89.91 (https://dejure.org/1991,7494)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juli 1991 - 5 B 89.91 (https://dejure.org/1991,7494)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde unter Ablehnung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Darlegung aller zumutbaren Bemühungen zur Wahrung der Rechtsmittelfrist - Erfordernis einer wirksamen Ausgangskontrolle für Fristsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 488.81

    Berufungsausschluß - Verspätete Verpflichtungsklage - Asylbewerber

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1991 - 5 B 89.91
    Der Vortrag entsprechender Tatsachen aber wäre notwendig gewesen, um ein Verschulden der Prozeßbevollmächtigten der Klägerin, das ihr gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 85 Abs. 2 ZPO zurechenbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 488.81 - mit weiteren Nachweisen), mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausschließen zu können.
  • BVerwG, 21.10.1975 - VI C 170.73

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristgemäße

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1991 - 5 B 89.91
    Zwar ist ihr dahin gehender Antrag innerhalb der zweiwöchigen Frist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO bei dem Flurbereinigungsgericht gestellt worden; die Antragsschrift enthält jedoch nicht alle zur Begründung dienenden Tatsachen, die innerhalb der zweiwöchigen Antragsfrist vorzubringen sind (vgl. BVerwGE 49, 252 [BVerwG 21.10.1975 - VI C 170/73]).
  • BVerwG, 14.07.1988 - 2 C 6.88

    Rechtsanwaltskanzlei - Büroorganisation - Fristwahrung - Ausgangskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1991 - 5 B 89.91
    Außerdem haben die Prozeßbevollmächtigten der Klägerin nicht dargelegt, daß sie eine wirksame Ausgangskontrolle für Fristsachen, etwa in Form eines Postausgangsbuches, geschaffen haben, die es ihnen ermöglicht, den Abgang fristwahrender Schriftsätze zweifelsfrei nachzuweisen (vgl. zu dieser Pflicht des Prozeßbevollmächtigten BVerwG, Beschluß vom 14. Juli 1988 - BVerwG 2 C 6.88 - ).
  • BVerwG, 04.10.2002 - 5 C 47.01
    Die Klägerin hat nach diesen Grundsätzen die Versäumung der Frist für die Begründung der Revision hier deswegen zu vertreten, weil sie keine hinreichenden Vorkehrungen für eine wirksame Ausgangskontrolle in Fristsachen getroffen hat, die gewährleisten, dass der tatsächliche Abgang fristwahrender Schriftsätze zweifelsfrei nachgewiesen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 1991 BVerwG 5 B 89.91).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2008 - 3 A 180/08

    Rechtzeitige Einlieferung der Rechtsmittelschrift einer Behörde

    BVerwG, Beschluss vom 1.7.1991 - 5 B 89.91 -, juris; BFH, Beschluss vom 15.12.1994 - XI R 6/94 -, BFH/NV 1995, 700; OVG NRW, Urteil vom 25.8.1998 - 21 A 5040/96 - OVG NRW Beschluss vom 5.12.1995 - 25 A 6935/95.A - AuAS 1996, 58.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2022 - 1 A 10363/21

    Sicherung eines Hanggrundstücks; Kosten einer Ersatzvornahme;

    Zur Glaubhaftmachung eines fehlenden Verschuldens im Sinne des § 60 Abs. 2 Satz 2 VwGO gehört die Darlegung derjenigen Umstände, aus denen sich ergibt, dass der Antragsteller bzw. der ihn vertretende Prozessbevollmächtigte alles ihm Zumutbare getan hat, um die Wahrung der Rechtsmittelfrist sicherzustellen (BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 1991 - 5 B 89/91 -, juris, Rn. 2).
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